Mitgliedschaft im VSSU

Wenn Ihr Unternehmen Minimum 3 Jahre Marktpräsenz (Stichtag: Handelsregistereintrag) aufweist, besteht die Möglichkeit, als Beitrittskandidat aufgenommen zu werden. Die Aufnahme als Aktivmitglied entscheidet der Vorstand des VSSU. Diese Entscheidung wird ca. 1 Jahr nach Aufnahme als Beitrittskandidat getroffen. Als Beitrittskandidat haben sie lediglich das Recht an die Generalversammlung ohne Wahl- und Stimmrecht teilzunehmen.

Ihre Vorteile

Grosses Netzwerk

Unter dem Dach des VSSU finden Sie alle relevanten Player der Sicherheitsbranche.

Mehr Durchschlagskraft

Mit gebündelten Kräften für Ihre Anliegen einstehen.

Zugang zu Politik

Unsere Vernetzung zur Politik und Verwaltung erlaubt uns die Anliegen da zu platzieren, wo wir etwas bewegen können.

Events und Austausch

Profitieren Sie vom Netzwerk und blieben Sie am Ball.

Ihre Meinung zählt

Bringen Sie Ihre Anliegen ein und gestalten Sie mit uns die Zukunft der Sicherheitsbranche.

Spezialkonditionen

Die Mitgliedschaft des VSSU bringt direkte und indirekte Nutzen und Vorzugspreise für Ihr Unternehmen.
Entdecken Sie die alphabetisch geordnete Liste der Unternehmen, die Ihnen Vorteile anbieten.

Mitglied werden

Mitgliederkategorien

Der VSSU hat unterscheidet folgende Mitgliederkategorien:

Aktive Mitglieder

Stimm- und Wahlberechtigt

  1. Mitglied des Verbandes können im Bereich Sicherheitsdienstleistungen tätige Unternehmen oder Organisationen werden (gemäss Statuten Abs.III Mitgliedschaft, Untergruppen, Art. 3), welche:
    1. ihre Professionalität während mindestens drei Jahren auf dem Markt bewiesen haben;
    2. die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages erfüllen oder
    3. einen öffentlichrechtlichen Arbeitsvertrag oder einen speziellen Arbeitsvertrag haben, welcher in seiner Gesamtheit den Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages mindestens entspricht;
  2. Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
  3. Es gibt aktive und assoziierte Mitglieder. Die assoziierten Mitglieder haben kein Antrags-, Wahl- und Stimmrecht, können aber an den Generalversammlungen teilnehmen und in Untergruppen mitwirken.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und Ausschluss. Der Austritt erfolgt mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand per Ende Jahr, unter Beachtung einer Frist von 6 Monaten.
  5. Mitglieder, die den Statuten oder Beschlüssen des Verbandes bzw. deren Interessen zuwiderhandeln oder sich im Konkurs befinden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten oder anderen Verpflichtungen für das laufende Verbandsjahr.
  6. Die Mitglieder können Bedürfnisse, die für spezifische berufliche Tätigkeiten bestehen (z.B. Werttransport, bewaffnete Dienste, Dienste in Alarmzentralen, Anlassdienste), in Untergruppen behandeln.

Mitgliederbeitrag für Aktivmitglieder

Der Mitgliederbeitrag basiert auf der Anzahl operativ Mitarbeitender der einzelnen Mitglieder per 31.12. des Vorjahres. Für jeden umgerechneten Vollzeitangestellten (Full time equivalent) werden maximal CHF 50.– *pro Jahr berechnet. Der Minimaljahresbeitrag beträgt in jedem Fall CHF 500.–. Mitglieder, welche die Anzahl der Mitarbeitenden nicht rechtzeitig bekannt geben, werden vom Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen eingeschätzt.

Assoziierte Mitglieder

kein Stimm- und Wahlrecht

  1. Mitglied des Verbandes können im Bereich Sicherheitsdienstleistungen tätige Unternehmen oder Organisationen werden (gemäss Statuten Abs.III Mitgliedschaft, Untergruppen, Art. 3), welche:
    1. ihre Professionalität während mindestens drei Jahren auf dem Markt bewiesen haben;
    2. die Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages erfüllen oder
    3. einen öffentlich rechtlichen Arbeitsvertrag oder einen speziellen Arbeitsvertrag haben, welcher in seiner Gesamtheit den Bedingungen des Gesamtarbeitsvertrages mindestens entspricht;
  2. Die Aufnahme in den Verband erfolgt durch Beschluss des Vorstandes.
  3. Es gibt aktive und assoziierte Mitglieder. Die assoziierten Mitglieder haben kein Antrags-, Wahl- und Stimmrecht, können aber an den Generalversammlungen teilnehmen und in Untergruppen mitwirken.
  4. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt und Ausschluss. Der Austritt erfolgt mit eingeschriebenem Brief an den Vorstand per Ende Jahr, unter Beachtung einer Frist von 6 Monaten.
  5. Mitglieder, die den Statuten oder Beschlüssen des Verbandes bzw. deren Interessen zuwiderhandeln oder sich im Konkurs befinden, können vom Vorstand ausgeschlossen werden. Austritt oder Ausschluss entbinden nicht von der Erfüllung der finanziellen Verbindlichkeiten oder anderen Verpflichtungen für das laufende Verbandsjahr.
  6. Die Mitglieder können Bedürfnisse, die für spezifische berufliche Tätigkeiten bestehen (z.B. Werttransport, bewaffnete Dienste, Dienste in Alarmzentralen, Anlassdienste), in Untergruppen behandeln.

Mitgliederbeitrag für assoziierte Mitglieder

Die Generalversammlung darf auf Vorschlag des Vorstandes einen reduzierten Jahresbeitrag für assoziierte Mitglieder vorsehen.

Downloads

Die folgenden Formulare können direkt ausgefüllt werden. Bitte klicken Sie auf den entsprechenden Bereich.

1
Statuten-VSSU.pdf Statuten VSSU

51.98 KB 2023-09-06 6. September 2023 2007-03-12 12. März 2007
Aufnahmegesuch-fur-assoziierte-Mitglieder.pdf Aufnahmegesuch für assoziierte Mitglieder

269.23 KB 2023-09-06 6. September 2023 2022-02-21 21. Februar 2022
Aufnahmegesuch-fur-aktive-Mitglieder.pdf Aufnahmegesuch für aktive Mitglieder

1.06 MB 2023-09-06 6. September 2023 2022-01-26 26. Januar 2022
Tarifliste-Mitgliedschaft-VSSU.pdf Tarifliste Mitgliedschaft VSSU

66.6 KB 2023-09-06 6. September 2023 2022-01-28 28. Januar 2022

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Ihre Ansprechperson

Pascal Cattilaz
Direktor

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