Waffentragbewilligung (WTB)
Der VSSU führt seit 1999 im Auftrag von 18 Polizeikorps der Schweiz die theoretische und praktische Waffentragbewilligungsprüfung durch.
Die Anmeldung muss gemäss Gesetz im Wohnsitzkanton erfolgen. Die zuständige Behörde kann dem Prüfungskandidaten auf seinen Wunsch hin die Abnahme der Prüfung beim VSSU bewilligen.
Der VSSU erhält dann den Auftrag zur Ausführung der Prüfung. Der Arbeitgeber meldet den Kandidaten per Anmeldeformular beim VSSU an. Der VSSU bietet eine Woche vor dem Prüfungstermin den Prüfungskandidaten auf. Die Prüfungsresultate werden direkt an die zuständige Behörde retourniert, welche die Waffentragbewilligung ausstellt.
Der Vorteil bei der Prüfungsabnahme beim VSSU besteht im Zeitgewinn, da alle Prüfungsteile dank schneller Auswertung des Theorieteils und alle praktischen Prüfungsteile dank eines leistungsfähigen Schiesskellers innert kurzer Zeit am selben Tag absolviert werden können.
Maximal 12 Teilnehmer pro WTB-Prüfung dürfen teilnehmen.
Schweiz - Informationen nach Kanton Fedpol: Waffen/MunitionBedürfnisnachweis und Prüfung erforderlich
Für das Waffentragen braucht es eine Bewilligung mit Bedürfnisnachweis, d.h. die antragstellende Person muss glaubhaft machen, dass sie die Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen zu schützen. Sie muss zudem an einer Prüfung nachweisen, dass sie über die theoretischen und praktischen Fachkenntnisse verfügt, die ein sicheres Waffentragen gewährleisten.
Der Waffentragschein berechtigt zum Tragen einer Waffe in der ganzen Schweiz. Das Mitführen von Waffen ist hingegen nicht bewilligungspflichtig: keine Bewilligung benötigt z.B. der Jäger auf dem Weg zum Jagdrevier oder der Schütze auf dem Weg zum Schiessstand.
Dokumente und Wegleitungen:
Anmeldung-fur-die-Waffentragprufung-_DE.pdf
Anmeldung für die Waffentragprüfung application/pdfAnmeldung für die Waffentragprüfung 148.89 KB 2024-01-29 29. Januar 2024 2024-01-29 29. Januar 2024 |
Fragenkatalog-zur-Vorbereitung-der-Waffentragpruefung.pdf
Fragenkatalog zur Vorbereitung der Waffentragprüfung application/pdfFragenkatalog zur Vorbereitung der Waffentragprüfung 148.03 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-08-04 4. August 2023 |
Koordinierte-Ablauf-der-theoretischen-und-praktischen-Pruefung-zur-Erlangung-einer-Waffentragbewilligung.pdf
Koordinierte Ablauf der theoretischen und praktischen Prüfung zur Erlangung einer Waffentragbewilligung application/pdfKoordinierte Ablauf der theoretischen und praktischen Prüfung zur Erlangung einer Waffentragbewilligung 123.79 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-08-04 4. August 2023 |
Richtlinie-fuer-die-Durchfuehrung-und-Bewertung-der-praktischen-Pruefung-fuer-die-Waffentragbewilligung-fuer-Feuerwaffen.pdf
Richtlinie für die Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung für die Waffentragbewilligung für Feuerwaffen application/pdfRichtlinie für die Durchführung und Bewertung der praktischen Prüfung für die Waffentragbewilligung für Feuerwaffen 92.01 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-08-04 4. August 2023 |
Richtlinie-fuer-die-Durchfuehrung-und-Bewertung-der-theoretischen-Pruefung-fuer-die-Waffentragbewilligung.pdf
Richtlinie für die Durchführung und Bewertung der theoretischen Prüfung für die Waffentragbewilligung application/pdfRichtlinie für die Durchführung und Bewertung der theoretischen Prüfung für die Waffentragbewilligung 22.83 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-08-04 4. August 2023 |
Tarifliste-WTB-Kandidaten.pdf
Tarifliste WTB application/pdfTarifliste WTB 16.65 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-08-09 9. August 2023 |
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Waffentragprüfungen
Wer eine Waffe in der Öffentlichkeit mit sich tragen will, muss bei der zuständigen kantonalen Behörde eine Waffentragbewilligung einholen. Diese muss mitgeführt und auf Verlangen der Polizei gezeigt werden. Die Voraussetzungen für den Erhalt eines Waffentragscheins sind prinzipiell die gleichen, wie für den Waffenerwerbsschein.
Zusätzlich muss der Antragsteller glaubhaft machen, dass er eine Waffe benötigt, um sich selbst, andere Personen oder Sachen vor einer tatsächlich drohenden Gefahr zu schützen. Ausserdem muss er eine Prüfung über die Kenntnis des Umgangs mit Waffen und die rechtlichen Voraussetzungen des Waffengebrauchs ablegen.
Prüfungsdaten
An folgenden Tagen finden theoretische und praktische Prüfungen zur Erlangung der Waffentragbewilligung statt:
(Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann die Prüfung abgesagt werden) :
Daten 2025 | Nur Theorieprüfung (Schlagstock) | Prüfungsort | Theorie und Praktische Prüfung für Schusswaffen | Prüfungsort |
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16.04.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | ||
21.05.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | Theorie 10.00 - 12.00 Praxis 13.00 - 17.00 | Morgen Bümpliz Nachmittag Zollikofen |
11.06.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | ||
12.08.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | Theorie 10.00 - 12.00 Praxis 13.00 - 17.00 | Morgen Bümpliz Nachmittag Zollikofen |
24.09.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | ||
28.10.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | Theorie 10.00 - 12.00 Praxis 13.00 - 17.00 | Morgen Bümpliz Nachmittag Zollikofen |
18.11.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | Theorie 10.00 - 12.00 Praxis 13.00 - 17.00 | Morgen Bümpliz Nachmittag Zollikofen |
10.12.2025 | Theorie 10.00 - 12.00 | Morgen Bümpliz | Theorie 10.00 - 12.00 Praxis 13.00 - 17.00 | Morgen Bümpliz Nachmittag Zollikofen |