Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Personenschutz

Der VSSU führt seit 2001 die eidg. Berufsprüfungen in der privaten Sicherheit durch. 

Sicherheitsfachleute sind in privaten Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen tätig, die für die Interessen von Privatpersonen und der Privatwirtschaft arbeiten. Zusätzlich erfüllen sie komplementär ihre Aufgaben zu den Behörden, Blaulichtorganisationen und für weitere Kundenkreise. Sie agieren nach der Rechtsordnung und der wichtigsten Gesetze aus den Bereichen des Zivil-, Straf- und Arbeitsgesetzes, sowie der Strafprozessordnung. Die Prüfungen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beaufsichtigt.

Sicherheitsfachleute weisen durch die abgeschlossene Ausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten auf, um auch in ausserordentlichen Situationen sicher und verhältnismässig handeln zu können.

Die wichtigsten beruflichen Handlungskompetenzen einer Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmanns Personenschutz sind die Folgenden:

  • erklärt seinen rechtlichen Status und die darauf basierenden Rechte und Pflichten;
  • begleitet und schützt Personen und Werte;
  • beherrscht die ihm zur Verfügung stehenden Waffen wie Pistole, Schlagstock, Spray, Langwaffen;
  • durchsucht Objekte auf gefährliche Gegenstände;
  • plant und erstellt einfache Schutzkonzepte für Personen und Werte;
  • setzt vorgegebene Schutzkonzepte um;
  • beobachtet im Einsatz dauernd die Umgebung auf Gefahren hin;
  • analysiert Bedrohungen und ergreift die nötigen Massnahmen wie Evakuierung, Routenanpassung, Programmänderung usw.;
  • setzt bei Bedarf die geplanten Notfallkonzepte um;
  • wendet seine Kenntnisse über Sozialkompetenz situativ an, d.h., er passt sich der gesellschaftlichen Umgebung an (Kleidung, soziales Verhalten, Sprache usw.);
  • handelt diskret, bewahrt Geheimnisse für sich und befolgt die Datenschutzvorschriften;
  • leistet Erste Hilfe;
  • arbeitet mit anderen Sicherheitsorganen wie Polizei, Militär, Feuerwehr, Sanität zusammen, sowohl bei der Planung wie bei Ereignissen.

Fachleute für Personenschutz schützen Personen. Sie arbeiten alleine oder in kleinen Gruppen. Bei der Durchführung der Schutzdienste sind sie teilweise bewaffnet.

Sicherheitsfachleute üben ihre Tätigkeit als Zweitberuf aus, da keine Grundausbildung existiert, welche zum eidg. Fähigkeitszeugnis führt. In der Branche gibt es Teilzeit- und Vollzeitangestellte. Für die Branche besteht ein Gesamtarbeitsvertrag.

Die Tätigkeiten in den verschiedenen Fachrichtungen gehören alle zu den privaten Sicherheitsdienstleistungen, sind jedoch in der Ausführung unterschiedlich. Alle Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie unregelmässige Arbeitszeiten haben und auch Nacht- und Sonntagsarbeit erfordern.

Neben einigen Grossfirmen zeichnet sich die private Sicherheitsbranche durch eine hohe Zahl an Klein- und Kleinstfirmen aus. Viele der Mitarbeitenden sind deshalb so ausgebildet, dass sie in mehreren Fachrichtungen eingesetzt werden können.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung sowie Bereitstellung aller nötigen Dokumente ist persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Kandidaten.

  • Zu spät eingereichte oder zum Zeitpunkt der Anmeldefrist nicht vollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  • Der Arbeitgeber übergibt dem Kandidaten die nötigen Bestätigungen.
  • Der Auszug aus dem Strafregister wird von jedem Kandidaten selbst beantragt.
  • Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr bzw. den Nachweis der Zahlung ist jeder Kandidat persönlich verantwortlich.
  • Der Kandidat sorgt dafür, dass zusammen mit dem komplett ausgefüllten Anmeldeformular alle erforderlichen Dokumente komplett und spätestens zum Anmeldetermin dem VSSU
    vorliegen.

Dokumente und Wegleitungen:

1
Ausschreibung_Personenschutz_Herbst_2025_DE.pdf Ausschreibung Berufsprüfung Personenschutz Herbst 2025

71.96 KB 2024-10-10 10. Oktober 2024 2024-10-09 9. Oktober 2024
kreisscheibe.pdf Kreisscheibe

9.26 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023

2

556d1f9048
1
Tarifliste_DE_20240701.pdf Tarifliste-Berufsprufungen

70.12 KB 2024-07-01 1. Juli 2024 2024-07-01 1. Juli 2024
Pruefungsordnung.pdf Prüfungsordnung

284.85 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023
Wegleitung.pdf

550.09 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023

5

556d1f9048

Nach dem Ausfüllen der Pflichtfelder, können Sie das Anmeldeformular direkt ausdrucken, welches Sie mit den aufgeführten Dokumenten einsenden können.

Der Link ist nur während des Anmeldezeitraums aktiv.

Anmeldeformular

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann nun auch als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Der Auszug ist in zwei Formen erhältlich:
  • Als traditioneller Papierauszug auf Spezialpapier mit Handunterschrift, per Post zugestellt;
  • Als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format (mit elektronischer Zustellung).
Den elektronischen, digital signierten Auszug können Sie direkt via E-Mail, der Papierauszug direkt via Post, an den VSSU senden lassen. Der VSSU empfiehlt Ihnen die elektronische Zustellung. Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt. Bestellung beim Bundesamt für Justiz

Prüfungsdaten

Das effektive Zeitfenster der Prüfungen hängt von der Anzahl Kandidaten ab.

Herbst 2025

18.09. – 19.09.2025 

Die Prüfungsgebühr beträgt total: CHF 3’840.-
Prüfungsgebühr für Repetenten gemässe Beschluss der Prüfungskommission.

Herbst 2027

noch keine Daten definiert 

Die Prüfungsgebühr beträgt total: CHF 3’840.-
Prüfungsgebühr für Repetenten gemässe Beschluss der Prüfungskommission.

Anerkennung ausländischer Diplome

Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist als nationale Kontaktstelle für die Diplomanerkennung in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome. Ausserdem ist das SBFI das zuständige Staatsekretariat für das Anerkennungsverfahren im Bereich der Berufsbildung und der Fachhochschulen. Unter folgendem Link können Sie sich informieren: Homepage SBFI: Anerkennung ausländischer Diplome

Lehrmittel zu den Berufsprüfungen

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