Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Anlässe

Der VSSU führt seit 2001 die eidg. Berufsprüfungen in der privaten Sicherheit durch. 

Sicherheitsfachleute sind in privaten Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen tätig, die für die Interessen von Privatpersonen und der Privatwirtschaft arbeiten. Zusätzlich erfüllen sie komplementär ihre Aufgaben zu den Behörden, Blaulichtorganisationen und für weitere Kundenkreise. Sie agieren nach der Rechtsordnung und der wichtigsten Gesetze aus den Bereichen des Zivil-, Straf- und Arbeitsgesetzes, sowie der Strafprozessordnung. Die Prüfungen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beaufsichtigt.

Sicherheitsfachleute weisen durch die abgeschlossene Ausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten auf, um auch in ausserordentlichen Situationen sicher und verhältnismässig handeln zu können.

Die wichtigsten beruflichen Handlungskompetenzen einer Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmanns sind die folgenden:

  • Setzt das Sicherheitskonzept und die daraus resultierenden Aufträge um;
  • Weist den Auftraggeber auf Schwachstellen im Sicherheitskonzept hin;
  • Setzt die Brandschutzvorschriften um und setzt die Brandbekämpfungsmittel bei Bedarf ein;
  • Denkt in Szenarien, unterscheidet diese und gewichtet sie;
  • Setzt die Notfallszenarien (Alarmierung, Evakuation, Information Rettungsdienste usw.) im Ereignisfall in seinem Bereich um;
  • Führt alle Kontrolltätigkeiten bestimmt, höflich und effizient aus;
  • Führt Personen- und Effektenkontrollen auf unerlaubte Gegenstände durch;
  • Wendet das Verhältnismässigkeitsprinzip im Umgang mit Kunden jederzeit an;
  • Beeinflusst den Umgang mit Kunden, Drittpersonen, Vorgesetzten und
    Arbeitskollegen positiv, insbesondere auch in schwierigen Situationen;
  • Leistet in jeder Lage Erste Hilfe, insbesondere auch bei Suchtmittelmissbrauch;
  • Stellt den Zugang zu den Notausgängen sicher und leitet oder unterstützt im
    Bedarfsfall die Evakuation;
  • Bedient die vorhandenen Kommunikationsmittel professionell;
  • Beachtet jederzeit den Eigenschutz;
  • Beachtet in allen Situationen die rechtlichen Rahmenbedingungen;
  • Beherrscht die Verteidigungsmittel, welche für den Anlassdienst zum Einsatz
    kommen und setzt diese verhältnismässig ein;
  • Erstellt Meldungen und Rapporte korrekt;
  • Führt bei Bedarf unterstellte oder zugewiesene Mitarbeiter.

Sicherheitsfachleute Anlässe verrichten ihre Arbeit vorwiegend an Konzerten, Open-Air Veranstaltungen, Sportanlässen mit Ordnungs- und Sicherheitsbedarf. Sie kontrollieren den Zutritt, leiten die Besucherströme, geben Auskünfte und sorgen für Ruhe und Ordnung.

Sicherheitsfachleute üben ihre Tätigkeit als Zweitberuf aus, da keine Grundausbildung existiert, welche zum eidg. Fähigkeitszeugnis führt. In der Branche gibt es Teilzeit- und Vollzeitangestellte. Für die Branche besteht ein Gesamtarbeitsvertrag.

Die Tätigkeiten in den verschiedenen Fachrichtungen gehören alle zu den privaten Sicherheitsdienstleistungen, sind jedoch in der Ausführung unterschiedlich. Alle Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie unregelmässige Arbeitszeiten haben und auch Nacht- und Sonntagsarbeit erfordern.

Neben einigen Grossfirmen zeichnet sich die private Sicherheitsbranche durch eine hohe Zahl an Klein- und Kleinstfirmen aus. Viele der Mitarbeitenden sind deshalb so ausgebildet, dass sie in mehreren Fachrichtungen eingesetzt werden können.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung sowie Bereitstellung aller nötigen Dokumente ist persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Kandidaten.

  • Zu spät eingereichte oder zum Zeitpunkt der Anmeldefrist nicht vollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  • Der Arbeitgeber übergibt dem Kandidaten die nötigen Bestätigungen.
  • Der Auszug aus dem Strafregister wird von jedem Kandidaten selbst beantragt.
  • Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr bzw. den Nachweis der Zahlung ist jeder Kandidat persönlich verantwortlich.
  • Der Kandidat sorgt dafür, dass zusammen mit dem komplett ausgefüllten Anmeldeformular alle erforderlichen Dokumente komplett und spätestens zum Anmeldetermin dem VSSU
    vorliegen.

Dokumente und Wegleitungen:

1
Merkblatt-fur-Teilnehmer-der-BP-Anlasse.pdf Merkblatt für die Teilnehmer der BP Anlässe

117.67 KB 2023-09-06 6. September 2023 2023-04-18 18. April 2023

1

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1
Tarifliste-Berufsprufungen.pdf

96.9 KB 2023-11-10 10. November 2023 2023-11-10 10. November 2023
Pruefungsordnung.pdf Prüfungsordnung

284.85 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023
Wegleitung.pdf

550.09 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023

4

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Nach dem Ausfüllen der Pflichtfelder, können Sie das Anmeldeformular direkt ausdrucken, welches Sie mit den aufgeführten Dokumenten einsenden können.

Der Link ist nur während des Anmeldezeitraums aktiv.

Anmeldeformular

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann nun auch als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Der Auszug ist in zwei Formen erhältlich:
  • Als traditioneller Papierauszug auf Spezialpapier mit Handunterschrift, per Post zugestellt;
  • Als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format (mit elektronischer Zustellung).
Den elektronischen, digital signierten Auszug können Sie direkt via E-Mail, der Papierauszug direkt via Post, an den VSSU senden lassen. Der VSSU empfiehlt Ihnen die elektronische Zustellung. Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt. Bestellung beim Bundesamt für Justiz

Prüfungsdaten

Das effektive Zeitfenster der Prüfungen hängt von der Anzahl Kandidaten ab.
Bei ungenügender Kandidatenzahl wird die Prüfung annulliert.

Frühling 2025

10.03. – 29.03.2025

Die Prüfungsgebühr beträgt total: CHF 2’490.-
Prüfungsgebühr für Repetenten gemässe Beschluss der Prüfungskommission.

Anerkennung ausländischer Diplome

Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist als nationale Kontaktstelle für die Diplomanerkennung in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome. Ausserdem ist das SBFI das zuständige Staatsekretariat für das Anerkennungsverfahren im Bereich der Berufsbildung und der Fachhochschulen. Unter folgendem Link können Sie sich informieren: Homepage SBFI: Anerkennung ausländischer Diplome

Lehrmittel zu den Berufsprüfungen

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