Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmann Zentralendienste

Der VSSU führt seit 2001 die eidg. Berufsprüfungen (BP) in der privaten Sicherheit durch. 
Sicherheitsfachleute sind in privaten Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen tätig, die für die Interessen von Privatpersonen und der Privatwirtschaft arbeiten. Zusätzlich erfüllen sie komplementär ihre Aufgaben zu den Behörden, Blaulichtorganisationen und für weitere Kundenkreise. Sie agieren nach der Rechtsordnung und der wichtigsten Gesetze aus den Bereichen des Zivil-, Straf- und Arbeitsgesetzes, sowie der Strafprozessordnung. Die Prüfungen werden durch das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) beaufsichtigt.

Sicherheitsfachleute weisen durch die abgeschlossene Ausbildung Kenntnisse und Fähigkeiten auf, um auch in ausserordentlichen Situationen sicher und verhältnismässig handeln zu können.

Die wichtigsten beruflichen Handlungskompetenzen einer Sicherheitsfachfrau / Sicherheitsfachmanns sind die folgenden:

  • Bedient die Alarm- und Übertragungsanlagen korrekt nach Vorgaben;
  • Verhält sich bei besonderen Ereignissen/Notfallsituationen situationsgerecht nach Vorgaben;
  • koordiniert bei Bedarf die getroffenen Massnahmen;
  • Kennt die Vorschriften bezüglich Arbeitsqualität, Arbeitssicherheit, Dienstabläufen, Kleidung und Ausrüstung und wendet sie an;
  • Berücksichtigt die Bedürfnisse und Erwartungen des Kunden gemäss Vertrag;
  • Verhält sich den Kunden gegenüber stets höflich, mit klarer Sprache;
  • Erkennt die unmittelbaren Gefahren aus Alarmmeldungen und ordnet die verhältnismässigen Massnahmen nach Vorgabe oder selbständig an;
  • Erstellt Meldungen und Rapporte zeitgerecht und korrekt;
  • Führt bei Bedarf Normrunden zur Feststellung von Unregelmässigkeiten durch;
  • Führt auf Anordnung Personenkontrollen durch;
  • Erkennt Störungen der wesentlichen Elemente der Gebäudetechnik und leitet die entsprechenden Massnahmen, wie z. B. absperren, aufbieten Servicetechniker, Information der Betroffenen, ein;
  • Bedient sicherheitsrelevante Installationen (Zutritt, technische Alarme, Feueralarme, Intrusionsalarme usw.);
  • Beeinflusst mit kompetentem und höflichem Umgang mit Drittpersonen, Vorgesetzten und Arbeitskollegen das Arbeitsklima positiv.

Sicherheitsfachleute üben ihre Tätigkeit als Zweitberuf aus, da keine Grundausbildung existiert, welche zum eidg. Fähigkeitszeugnis führt. In der Branche gibt es Teilzeit- und Vollzeitangestellte. Für die Branche besteht ein Gesamtarbeitsvertrag.

Die Tätigkeiten in den verschiedenen Fachrichtungen gehören alle zu den privaten Sicherheitsdienstleistungen, sind jedoch in der Ausführung unterschiedlich. Alle Tätigkeiten zeichnen sich dadurch aus, dass sie unregelmässige Arbeitszeiten haben und auch Nacht- und Sonntagsarbeit erfordern.

Neben einigen Grossfirmen zeichnet sich die private Sicherheitsbranche durch eine hohe Zahl an Klein- und Kleinstfirmen aus. Viele der Mitarbeitenden sind deshalb so ausgebildet, dass sie in mehreren Fachrichtungen eingesetzt werden können.

Prüfungsanmeldung

Die Anmeldung sowie Bereitstellung aller nötigen Dokumente ist persönliche Angelegenheit jedes einzelnen Kandidaten.

  • Zu spät eingereichte oder zum Zeitpunkt der Anmeldefrist nicht vollständige Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
  • Der Arbeitgeber übergibt dem Kandidaten die nötigen Bestätigungen.
  • Der Auszug aus dem Strafregister wird von jedem Kandidaten selbst beantragt.
  • Für die Bezahlung der Prüfungsgebühr bzw. den Nachweis der Zahlung ist jeder Kandidat persönlich verantwortlich.
  • Der Kandidat sorgt dafür, dass zusammen mit dem komplett ausgefüllten Anmeldeformular alle erforderlichen Dokumente komplett und spätestens zum Anmeldetermin dem VSSU
    vorliegen.

Dokumente und Wegleitungen:

1
Ausschreibung-Zentralendienste-Herbst.pdf Ausschreibung Zentralendienste Herbst

143.85 KB 2023-11-30 30. November 2023 2023-11-15 15. November 2023
Merkblatt-fuer-Teilnehmer-der-BP-Zentralendienste.pdf Merkblatt für Teilnehmer der BP Zentralendienste

140.11 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023

2

6618ecb869
1
Tarifliste-Berufsprufungen.pdf

96.9 KB 2023-11-10 10. November 2023 2023-11-10 10. November 2023
Pruefungsordnung.pdf Prüfungsordnung

284.85 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023
Wegleitung.pdf

550.09 KB 2023-08-09 9. August 2023 2023-04-18 18. April 2023

5

6618ecb869

Nach dem Ausfüllen der Pflichtfelder, können Sie das Anmeldeformular direkt ausdrucken, welches Sie mit den aufgeführten Dokumenten einsenden können.

Der Link ist nur während des Anmeldezeitraums aktiv.

Anmeldeformular

Strafregisterauszug

Der Strafregisterauszug kann nun auch als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Der Auszug ist in zwei Formen erhältlich:
  • Als traditioneller Papierauszug auf Spezialpapier mit Handunterschrift, per Post zugestellt;
  • Als elektronischer, digital signierter Auszug im PDF Format (mit elektronischer Zustellung).
Den elektronischen, digital signierten Auszug können Sie direkt via E-Mail, der Papierauszug direkt via Post, an den VSSU senden lassen. Der VSSU empfiehlt Ihnen die elektronische Zustellung. Der Strafregisterauszug wird vom Bundesamt für Justiz (BJ) auf Bestellung erstellt. Bestellung beim Bundesamt für Justiz

Prüfungsdaten

Das effektive Zeitfenster der Prüfungen hängt von der Anzahl Kandidaten ab.
Bei einer zu geringen Anzahl von Anmeldungen behält sich die Prüfungskommission das Recht vor, die Prüfung abzusagen und informiert dann die angemeldeten Personen.

Herbst 2024

im Zeitraum vom 01.10. bis 05.10.2024

Die Prüfungsgebühr beträgt total: CHF 2’490.-
Prüfungsgebühr für Repetenten gemässe Beschluss der Prüfungskommission.

Herbst 2026

noch keine Daten definiert

Die Prüfungsgebühr beträgt total: CHF 2’490.-
Prüfungsgebühr für Repetenten gemässe Beschluss der Prüfungskommission.

Anerkennung ausländischer Diplome

Die Mobilität von Berufstätigen und Unternehmen hat einen hohen Stellenwert in der heutigen Arbeitswelt. Dabei spielt auch die Diplomanerkennung eine wichtige Rolle: Für viele Berufe ist eine Anerkennung des ausländischen Diploms durch eine Behörde erforderlich. Im Rahmen des Personenfreizügigkeitsabkommen arbeitet die Schweiz eng mit der EU zusammen und nimmt am europäischen System der Diplomanerkennung teil. Auch Personen aus Drittstaaten haben die Möglichkeit, ihr Diplom in der Schweiz anerkennen zu lassen.
Das Staatsekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI ist als nationale Kontaktstelle für die Diplomanerkennung in der Schweiz erste Anlaufstelle für allgemeine Fragen zur Anerkennung ausländischer Diplome. Ausserdem ist das SBFI das zuständige Staatsekretariat für das Anerkennungsverfahren im Bereich der Berufsbildung und der Fachhochschulen. Unter folgendem Link können Sie sich informieren: Homepage SBFI: Anerkennung ausländischer Diplome

Lehrmittel zu den Berufsprüfungen

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