Vernehmlassung zum Gesetz über Sicherheitsunternehmen in Appenzell Ausserrhoden

Der Ausserrhoder Regierungsrat gibt ein neues Gesetz über private Sicherheitsunternehmen in die Vernehmlassung. Mit dem Gesetz stellt er die Erbringung von privaten Sicherheitsdienstleistungen unter Bewilligungspflicht.

Bereits jetzt ist der Regierungsrat ermächtigt, die Tätigkeit von privaten Sicherheitsunternehmen einer Bewilligungspflicht zu unterstellen. Die entsprechenden Regelungen finden sich derzeit auf Verordnungsstufe. Neu soll die Zulassung von privaten Sicherheitsunternehmen angesichts der Bedeutung der Thematik auf Gesetzesstufe geregelt werden. Der Gesetzesentwurf legt die Voraussetzungen für die Betriebsbewilligung fest. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. April 2025.

Die Unterlagen zur Vernehmlassung lässt sich hier online abrufen.