Gemeinsam mit den Sozialpartnern Unia und Syna haben wir die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen erfolgreich erneuert.
Der Bundesrat hat am 11. Dezember 2025 unserem Gesuch entsprochen. Somit treten die neuen sowie die geänderten Bestimmungen des GAV ab dem 1. Januar 2026 offiziell in Kraft.
Diese AVE stellt sicher, dass die Rahmenbedingungen für Mitarbeitende in der privaten Sicherheitsbranche verbindlich geregelt sind und faire Arbeitsbedingungen gefördert werden. Wir danken unseren Sozialpartnern für die Zusammenarbeit.
Mehr Informationen zum Gesamtarbeitsvertrag finden Sie auf unserer Website:
GAVMehr zum Bundesratsbeschluss finden Sie auf der Webseite des Bundes:
Bundesratsbeschluss
