Das Parlament hat neue gesetzliche Regelungen verabschiedet, um die Sicherheit in und um Bundesasylzentren zu erhöhen. Grundlage dafür sind Empfehlungen von alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer aus dem Jahr 2021.
𝗗𝗶𝗲 𝘄𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝘀𝘁𝗲𝗻 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴𝗲𝗻:
- Gesetzliche Verankerung bestehender Disziplinarmassnahmen
- Klarere Kompetenzverteilung zwischen dem Staatssekretariat für Migration (SEM), Sicherheitsdienstleistern und Polizeibehörden
- Erweiterung der Zone, in der Disziplinarmassnahmen gelten
- Möglichkeit zur vorübergehenden Konfiszierung elektronischer Geräte durch das SEM
Ziel ist es, Bewohner:innen, Mitarbeitende und die Umgebung der Zentren besser zu schützen. Gleichzeitig wurden differenzierte Beschwerdemöglichkeiten für Asylsuchende geschaffen.