Bundesratsbeschluss über die AVE für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen

Gemäss Bundesratsbeschluss vom 19. Dezember 2024 wird dem Gesuch der Vertragsparteien VSSU und Unia/Syna entsprochen und die Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) für den Bereich der privaten Sicherheitsdienstleistungen sowie die Allgemeinverbindlicherklärung geänderter Bestimmungen desselben treten per 1. Februar 2025 in Kraft.