Änderungen in den Sozialversicherungen für 2026

Auch auf Anfang 2026 gibt es wieder Änderungen in den Sozialversicherungen.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat die Auflistung der Änderungen auf seiner Webseite veröffentlicht.

Per 1. Januar 2026 tritt unter anderem die 13. AHV-Rente in Kraft, die in Form eines Zuschlags zusammen mit der Dezemberrente ausbezahlt wird. Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2026 bei 1,25 Prozent. Neu können zudem Beiträge in die Säule 3a bis zu zehn Jahre rückwirkend einbezahlt und von den Steuern abgezogen werden.