Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) informiert über eine wichtige Neuerung: Ab dem 6. Januar 2026 wird das neue, auf SAP-basierende Auszahlungssystem ASAL 2.0 auch im Hauptbereich der Arbeitslosenentschädigung eingeführt.
Damit verbunden wurden die Formulare der Arbeitslosenentschädigung vollständig überarbeitet. Neu werden diese über einen QR-Code erkannt, die Angaben automatisch ausgelesen und direkt ins System übertragen.
Wichtig:
- Ab Januar 2026 dürfen ausschliesslich die neuen Formulare verwendet werden.
- Bereits ab Oktober 2025 sind sämtliche überarbeiteten Formulare auf arbeit.swiss verfügbar.
Besonders betroffen sind die Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst», die Arbeitgeber künftig anpassen müssen. Diese finden Sie untern Neue Formulare ALE ab Oktober 2025. Bitte nutzen Sie ab dem Oktober 2025 diese neuen Dokumente.
Nicht betroffen ist der Bereich Internationales. Dort bleiben die bisherigen Prozesse und Formulare bestehen.
Bei Fragen steht das SECO unter gerne zur Verfügung.
