Das Übereinkommen zur Revision des Konkordats über die Sicherheitsunternehmen tritt in Kraft. Mit dieser Änderung wird Buchstabe C von Artikel 9 gestrichen, was bedeutet, dass die Frage der Solvenz von den zuständigen Behörden in den Kantonen, die dem neuen Übereinkommen beigetreten sind, nicht mehr berücksichtigt wird.
Derzeit wenden nur die Kantone Neuenburg, Freiburg und Wallis diese Massnahme an. Die anderen Konkordatskantone sollen bis 2025 folgen. Für Unternehmen, die in mehreren Kantonen tätig sind, ist eine Toleranz vorgesehen.
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